Deutsches Reich, Ehrenkreuz für Witwen und Eltern

Deutsches Reich, Ehrenkreuz für die Witwen und Eltern gefallener, an den Folgen von Verwundung oder in Gefangenschaft verstorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer, verliehen 1934 bis 1945.

Stahl einteilig geprägt und schwarz lackiert, an mitgeprägter, gerillter Ringöse, durch diese ein offener Bandring. Rückseitig die dreizeilige Herstellerkennzeichnung „2 / R. V. / PFORZHEIM“ erhaben mitgeprägt.

Sichtlich getragene Erhaltung, vor allem vorderseitig mit teilweisem Verlust der schwarzen Lackierung, außerdem stellenweise etwas flugrostig. An etwa 13 cm langem Band.

Das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern wurde durch eine Verordnung den Reichspräsidenten von Hindenburg vom 3. Juni 1934, zugleich mit dem Ehrenkreuz für Frontkämpfer und dem Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer, „zur Erinnerung an die unvergänglichen Leistungen des deutschen Volkes im Weltkriege“ gestiftet. Mit dieser Auszeichnung, ebenso wie auch z. B. durch den „Tag von Potsdam“, bemühten sich die Faschisten, sich mit dem „alten Konservativismus“ auszusöhnen. Entgegen regelmäßiger Falschbenennung durch die Sammlerschaft wurde das „Hinterbliebenen-Ehrenkreuz“ zu keinem Zeitpunkt an die Waisen der gefallenen Soldaten verliehen.

Literatur: Hesse Edler von Hessenthal, Waldemar, und Schreiber, Georg. Die tragbaren Ehrenzeichen des Deutschen Reiches einschließlich der vormals selbständigen deutschen Staaten sowie des Kaisertums und des Bundesstaates Österreich, der Freien Stadt Danzig, des Großherzogtums Luxemburg, des Fürstentums Liechtenstein und der Ehrenzeichen der NSDAP. Berlin 1940. Vgl. S. 120/121.

Artikelnummer:
6216

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