Deutsches Reich, Krimschild

Deutsches Reich, Krimschild, verliehen Spätsommer 1942 bis Oktober 1943.

Zinkblech hohlgeprägt und bronziert, an vier rückseitig angelöteten, buntmetallenen Splinten und über diese mit einer Rückplatte scheinbar aus Aluminium verbunden.

Die Stoffunterlage sowie die rückseitige Papierabdeckung fehlen. Hiervon abgesehen gute, etwas getragene Erhaltung, die Bronzierung insgesamt etwas vergangen.

Der Krimschild wurde durch den „Führer“ Adolf Hitler durch Verordnung vom 25. Juli 1942 „zur Erinnerung an die heldenhafte Kämpfe um die Krim“ als Kampfabzeichen für diejenigen Wehrmachtangehörigen sowie der Wehrmacht unterstellte Personen gestiftet, die in der Zeit vom 21. September 1941 bis 4. Juli 1942 an den Kämpfen um die Krim zu Lande, in der Luft und zu Wasser „ehrenvoll beteiligt“ waren und an einer Kampfschlacht teilgenommen haben, oder verwundet wurden, oder sich zumindest drei Monate ununterbrochen auf der Krim aufgehalten hatten. Insgesamt sollen 200.000 bis 300.000 Verleihungen erfolgt sein.

Literatur: Klietmann, Kurt-Gerhard. Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936–1945. Eine Dokumentation ziviler und militärischer Verdienst- und Ehrenzeichen. 2. Auflage, Stuttgart 1982. Vgl. S. 88/89.

Artikelnummer:
5975

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