Deutsches Reich, (sog. „Allgemeines“) Sturmabzeichen, verliehen 1940 bis 1945.
Fertigung in der gemäß Ordengesetz von 1957 zum Tragen in der Bundesrepublik wieder zugelassenen Ausführung ohne Hakenkreuz, sog. „57er-Ausführung“. Buntmetall massiv geprägt und matt versilbert, an dünner, runder Tragenadel. Ohne Herstellerpunzierung.
Gute, lediglich leicht getragene Erhaltung, die Versilberung insgesamt etwas fleckig.
Dieses Sturmabzeichen war am 1. Juni 1940 durch Verordnung des Oberbefehlshabers des Heeres Walther von Brauchitsch für Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften eingeführt worden, die weder unter die Bestimmungen des Infanterie-Sturmabzeichens noch die des Panzerkampfabzeichens fielen.
Literatur: Klietmann, Kurt-Gerhard. Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936–1945. Eine Dokumentation ziviler und militärischer Verdienst- und Ehrenzeichen. 2. Auflage, Stuttgart 1982. Vgl. S. 110–112.
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