Deutsches Reich, Fallschirmschützenabzeichen, verliehen 1936 bis 1945.
Fertigung in der gemäß Ordensgesetz von 1957 zum Tragen in der Bundesrepublik wieder zugelassenen Ausführung ohne NS-Embleme, sog. „57er-Ausführung“, hier aus Produktion der Firma Steinhauer & Lück, Lüdenscheid, und deren frühen Fertigung der 1960er- bis 1970er-Jahren zuzuordnen. Buntmetall massiv geprägt und versilbert, die Auflage in Form eines Adlers zweifach aufgenietet und vergoldet. Rückseitig Nadelsystem mit schmaler, abgeflachter Tragenadel.
Gute, leicht getragene Erhaltung, die Versilberung rückseitig stellenweise etwas fleckig.
Das Fallschirmschützenabzeichen war am 5. November 1936 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring für aktive Soldaten und Reservepersonal (Soldaten) „bei entsprechender Bewährung und nach Abschluß eines Fallschirmschützenlehrgangs“ gestiftet worden. Es zählt zu denjenigen Auszeichnungen des „Dritten Reiches“, die in der Bundesrepublik gemäß Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 „nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden“ dürfen.
Literatur: Klietmann, Kurt-Gerhard. Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936–1945. Eine Dokumentation ziviler und militärischer Verdienst- und Ehrenzeichen. 2. Auflage, Stuttgart 1982. Vgl. S. 184–186.
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