Deutsches Reich, Verwundetenabzeichen in Silber, verliehen 1939 bis 1945.
Fertigung in der gemäß Ordengesetz von 1957 zum Tragen in der Bundesrepublik wieder zugelassenen Ausführung ohne Hakenkreuz, sog. „57er-Ausführung“. Buntmetall massiv geprägt und matt versilbert, an flacher Tragenadel. Ohne eine Herstellerpunzierung.
Ordentliche, insgesamt etwas getragene, aber unbeschädigte Erhaltung, die Versilberung sowohl vorder- wie auch rückseitig tragebedingt stellenweise berieben.
Das Verwundetenabzeichen war am 1. September 1939 durch Adolf Hitler in drei Stufen – Gold, Silber und Schwarz – gestiftet worden, um damit Soldaten auszuzeichnen, die im Zweiten Weltkrieg durch Feindeinwirkung, unverschuldet durch eigene Kampfmittel oder schwere Erfrierungen bei Kampfhandlungen verletzt wurden. Für ein- und zweimalige Verwundung wurde es in Schwarz, für drei- und viermalige in Silber und ab fünf Verwundungen in Gold verliehen. Bei schweren Verletzungen konnte hiervon abgewichen werden. Frühere Verwundungen wurden angerechnet.
Literatur: Doehle, Heinrich. Die Auszeichnungen des Großdeutschen Reichs. Orden, Ehrenzeichen, Abzeichen. Berlin 1943. Vgl. S. 23–25.
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