Deutsches Reich, (Luftwaffe-) Beobachterabzeichen, verliehen 1935 bis 1945.
Fertigung in der gemäß Ordensgesetz von 1957 zum Tragen in der Bundesrepublik wieder zugelassenen Ausführung ohne NS-Embleme, sog. „57er-Ausführung“, hier aus Produktion der Firma Steinhauer & Lück, Lüdenscheid, und deren sehr frühen Fertigung der 1950er- bis 1960er-Jahren zuzuordnen. Buntmetall massiv geprägt und versilbert, die Auflage in Form eines Adlers zweifach aufgenietet und altsilbern patiniert. Rückseitig Nadelsystem mit dünner, runder Tragenadel.
Gute, leicht getragene Erhaltung, jedoch vor allem rückseitig stellenweise fleckig patiniert.
Das Beobachterabzeichen war am 19. Januar 1935, zugleich mit verschiedenen weiteren Tätigkeits- und Leistungsabzeichen der Luftwaffe, durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe und späteren Reichsmarschall Hermann Göring gestiftet worden. Es konnte an aktive Soldaten des Luftwaffenpersonals frühestens nach fünf Feindflügen, bei Verwundung bereits früher, bzw. zwei Monate nach Erwerb des Luftwaffenbeobachterscheins verliehen werden. Das Beobachterabzeichen zählt zu denjenigen Auszeichnungen des „Dritten Reiches“, die in der Bundesrepublik gemäß Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 „nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden“ dürfen.
Literatur: Klietmann, Kurt-Gerhard. Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936–1945. Eine Dokumentation ziviler und militärischer Verdienst- und Ehrenzeichen. 2. Auflage, Stuttgart 1982. Vgl. S. 182.
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