Deutsches Reich, Kampfabzeichen der Flakartillerie, verliehen 1941 bis 1945.
Fertigung in der gemäß Ordensgesetz von 1957 zum Tragen in der Bundesrepublik wieder zugelassenen Ausführung ohne NS-Embleme, sog. „57er-Ausführung“, hier aus Produktion der Firma Steinhauer & Lück, Lüdenscheid, und deren frühen Fertigung der 1960er- bis 1970er-Jahren zuzuordnen. Buntmetall massiv geprägt, versilbert und patiniert, die Auflage in Form eines Adlers aufgelötet. Rückseitig Nadelsystem mit abgeflachter Tragenadel.
Gute, leicht getragene Erhaltung, die Versilberung an den erhabenen Stellen etwas berieben.
Das Kampfabzeichen der Flakartillerie der Luftwaffe war am 10. Januar 1941 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet worden. Es sollte die Erfolge der Flakartillerie der Luftwaffe sowohl bei der Abwehr von Luftangriffen als auch im Erdkampf würdigen. Der Entwurf stammte von Wilhelm Ernst Peekhaus, Berlin. Das Flak-Kampfabzeichen zählt zu denjenigen Auszeichnungen des „Dritten Reiches“, die in der Bundesrepublik gemäß Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 „nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden“ dürfen.
Literatur: Klietmann, Kurt-Gerhard. Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936–1945. Eine Dokumentation ziviler und militärischer Verdienst- und Ehrenzeichen. 2. Auflage, Stuttgart 1982. Vgl. S. 161–164.
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