Deutsches Reich, Nahkampfspange in Silber, verliehen 1942 bis 1945.
Fertigung in der gemäß Ordensgesetz von 1957 zum Tragen in der Bundesrepublik wieder zugelassenen Ausführung ohne NS-Embleme, sog. „57er-Ausführung“, hier aus Produktion der Firma Steinhauer & Lück, Lüdenscheid, und deren späten Fertigung ab den 1980er-Jahren zuzuordnen. Buntmetall massiv geprägt und versilbert, das eingelegte ebenfalls buntmetallene Plättchen schwarz lackiert. Rückseitig Nadelsystem mit abgeflachter Tragenadel.
Gute, leicht getragene Erhaltung mit geringfügigem Abrieb der Versilberung an den erhabenen Stellen.
Die Nahkampfspange war durch den „Führer und Oberbefehlshaber des Heeres“ Adolf Hitler mit Verordnung vom 25. November 1942 in den drei Stufen Bronze, Silber und Gold für Soldaten aller Dienstgrade, die sich in typischen Nahkampfeinsätzen der Infanterie, das heißt in Stoßtrupps, im Grabenkampf, beim Stürmen einer Stellung, bei der Abwehr eines Infanterieangriffs oder beim Antreten von Nahkampftrupps gegen Panzer, bewährt hatten, gestiftet worden. Sie war die höchste und angesehenste infanteristische Kriegsauszeichnung des Zweiten Weltkriegs; in Silber sollen etwa 9500 Verleihungen erfolgt sein. Die Nahkampfspange zählt zu denjenigen Auszeichnungen des „Dritten Reiches“, die in der Bundesrepublik gemäß Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 „nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden“ dürfen.
Literatur: Klietmann, Kurt-Gerhard. Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936–1945. Eine Dokumentation ziviler und militärischer Verdienst- und Ehrenzeichen. 2. Auflage, Stuttgart 1982. Vgl. S. 102–106.
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