Preußen, Johanniter-Orden, Leinenkreuz der Kommendatoren

Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, Kreuz der Kommendatoren, verliehen seit 1852.

Großformatiges Leinenkreuz, etwa 6,5 cm x 6,5 cm, für die „residierenden“ und die Ehren-Kommendatoren, auf Papierunterlage aufgenäht und mit einer Kordel versehen, rückseitig Papierrest der Leimstelle des blauen Papierbogens, auf denen die Kreuze geliefert wurden. Typische Fertigung aus der Monarchie, wohl ungefähr aus der Zeit um 1900.

Gute, wohl ungetragene Erhaltung, insgesamt lediglich ganz minimal vergilbt. Rückseitig sicherlich in späterer Zeit und eventuell mit einem Kugelschreiber „III“ (?) beschriftet.

Die Leinenkreuze der Kommendatoren sind, wie auch deren goldenen Halskreuze, von größter Seltenheit und kaum im Handel zu finden!

Nachdem die Ballei Brandenburg des Johanniterordens durch König Friedrich Wilhelm III. mit Edikt vom 30. Oktober 1810 und Urkunde vom 23. Januar 1811 aufgehoben und ihre Besitzungen im Zuge der Säkularisation eingezogen wurden und derselbe am 23. Mai 1812 als Auszeichnung für ehrenvolle Dienstleistung, als Beweis königlicher Gnade und zur Erinnerung an die aufgelöste Ballei den „Königlich Preußischen St.-Johanniterorden“ stiftete, stellte Friedrich Wilhelm IV. durch Kabinettsorder vom 15. Oktober 1852 die Balley formell wieder her, freilich ohne Einsetzung in ihre vorigen Besitztümer. Als solche überlebte sie das Ende der Monarchie im November 1918 und besteht, mit Einschränkungen während der Zeit des Faschismus und in der Nachkriegszeit, als altrechtlicher Verein bis zum heutigen Tage. Sie ist heute unter anderem Trägerin der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Literatur: Feder, Klaus H. Johanniter in Deutschland. Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Geschichte, Insignien, Uniformen und Auszeichnungen. Die Leistungen des Ordens in der freiwilligen Krankenpflege in den Kriegen von 1864 bis 1918. Erschienen Tønder 2020 als Band 3 der Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Ordenskunde e. V. Vgl. v. a. S. 200–204.

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