Königreich Hannover, Königlich Hannoverscher Guelphen-Orden, Großkreuz-Kleinod, verliehen 1815 bis (nach?) 1866.
Kleinere Ausführung für nichtfürstliche Personen in deutscher Fertigung. Gold und Emaille, die Medaillons aufwändig flinkiert und polychrom emailliert, die Malerei des Welfenrosses im Aversmedaillon besonders fein ausgeführt; insbesondere die Löwen zwischen den Kreuzarmen feinst nachbearbeitet, wohl graviert. Im Bandring Punzierung „KNAUER“ entweder des Georg Julius Friedrich Knauer (1790–1855) oder dessen Sohnes Georg Friedrich Wilhelm (1830–1905), beide Hannover – nicht zu verwechseln mit dem erst später tätigen Namensvetter in Oldenburg.
Gute, leicht getragene Erhaltung mit kleinen Beschädigungen der Eicheln des beidseitigen Eichenlaubkranzes sowie einer größeren Abplatzung der Emaille desselben auf der Rückseite. Ohne Band bzw. Schärpe.
Die Einordnung als Großkreuzkleinod ist, nicht zuletzt wegen der geringen Größe von nur 63 mm x 45 mm, nicht unumstritten. Für ein Ritterkreuz ist das Stück jedoch deutlich zu groß, zu einem Kommandeurskreuz hingegen passt meines Erachtens die Aufhängung mit dem parallel stehenden, kreisrunden Bandring nicht. Graf Klenau (S. 198) führt zu den Größenverhältnissen aus, dass sich – zumindest bei den älteren Stücken – die nichtfürstlichen Großkreuzkleinode von den Kommandeurkreuzen, bei identischen Abmessungen, lediglich durch die Aufhängung unterscheiden.
Von 1815 bis 1865 lassen sich insgesamt 257 Großkreuzverleihungen an Zivilisten – also ohne Schwerter – nachweisen, davon 66 an In- sowie 191 an Ausländer. Bei den Empfängern dürfte es sich quasi vollständig um nichtfürstliche Personen gehandelt haben, da Fürstlichkeiten regelmäßig über militärische Ränge verfügten und somit Insignien mit Schwertern erhalten haben dürften.
Unabhängig der etwas strittigen Klassenzuordnung prächtiges und seltenes Original!
Literatur: Graf Klenau, Arnhard. Orden in Deutschland und Österreich. Band II: Deutsche Staaten (1806–1918). Teil I: Anhalt–Hannover. Offenbach 2008. S. 194–219.