Lippe-Detmold, Hausorden (2. Modell), Ehrenkreuz IV. Klasse, 1. Abteilung, von Sy & Wagner

Fürstentum Lippe, Fürstlich Lippischer Hausorden, Ehrenkreuz IV. Klasse, 1. Abteilung, verliehen 1869 bis (nach) 1918, bzw. bis 1887 als „Ehrenkreuz III. Klasse“ und bis 1907 als „Ehrenkreuz IV. Klasse“.

Exemplar des zweiten, ab 1890 verliehenen Modells mit den für jedes Fürstentum eigenen Dekorationen. Silber, der Strahlenkranz, die Medaillons und die Medaillonringe vergoldet sowie teilweise emailliert, der Medaillonzylinder mit Herstellerpunzierung „S-W“ der Hofgoldschmiede Sy & Wagner, Berlin, die nur 1898 als Lieferanten von 16(!) Ehrenkreuzen IV. Klasse nachweisbar sind. In dieser Klasse erfolgten für dieses Modell insgesamt etwa 560 Verleihungen.

Gute bis sehr gute, kaum getragene und wohl völlig unbeschädigte Erhaltung, mit einer besonders hübschen Patina. An vernähtem, etwa 7 cm „langem“ Bandstück.

In dieser Fertigung von allergrößter Seltenheit, das bislang einzig bekannt Exemplar!

Ex Hermann Historica, München, 70. Auktion, 8. Mai 2015.

Der Fürstlich Lippische Hausorden wurde am 25. Oktober 1869 durch Leopold III. Fürst zur Lippe und Adolph I. Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe unter der Bezeichnung „Ehrenkreuz des Fürstlich Lippischen Gesamthauses“ als gemeinsamer Hausorden gestiftet. Bereits 1871 wird die Auszeichnung zu „Fürstlich Lippisches Ehrenkreuz“, 1877 zu „Fürstlich Lippischer Hausorden“ umbenannt. Seit 1870/71 wurden die Ehrenkreuze auch mit Schwertern verliehen. Am 18. April 1890 wurde der Orden zwischen den beiden Fürstentümern aufgeteilt, die nun eigenständige Dekorationen verliehen. Mit der Abschaffung der Monarchie im November 1918 wurden die Verleihungen des Ordens nicht unmittelbar eingestellt; als Hausorden lebt er wohl bis heute weiter. Durch zahlreiche Erweiterungen, Ergänzungen und Einschiebungen sind die Klassen des Ordens teilweise nur schwer zu durchblicken.

Literatur: Schwark, Reiner. Die Orden und Ehrenzeichen des Fürstentums Lippe-Detmold und des Freistaats – Land Lippe – 1778 bis 1933. Vgl. S. 16–58 u. S. 194 ff.

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