Preußen, Eisernes Kreuz 1813, in 29-teiliger Fertigung

Königreich Preußen, Eisernes Kreuz 1813, verliehen 1813 bis 1818 und 1834 bis 1839/40.

Mutmaßlich sehr frühes, probemäßiges Exemplar mit abgestuftem Gusseisenkern mit Serifen in aus zwei massiven Hälften zusammengelöteter Zarge, auf die jeweils zwölf geriffelte und auf Gehrung verlötete Drahtsegmente (Wernitz: „29-Teile-Modell“) aufgebracht sind, an einer angelöteten Ringöse mit großem Sprungring.

Kreuze mit vielteiligen Zargen sind als früheste Fertigungen des Eisernen Kreuzes des Jahres 1813 bekannt und bei Wernitz in teils recht unterschiedlichen Fertigungen abgebildet und beschrieben. Gemein ist allen diesen Kreuzen eine schmale, am ursprünglichen Entwurf orientierte Zarge. Trotzdem halte ich dieses von der Norm abweichende Kreuz für eine ebenso frühe Fertigung, mutmaßlich noch des Jahres 1813.

Der Gusseisenkern in guter, unbeschädigter Erhaltung, jedoch mit den Resten einer späteren, privaten Lackierung. Die Zarge mit merklichen Tragespuren, die Riffelung vor allem an der ursprünglichen Vorderseite, die hier sicherlich lange als Rückseite getragen wurde, sichtlich berieben. Außerdem das obere Ende der Zarge, das die Öse trägt, meisterhaft(!) alt ergänzt. An etwa 16 cm langem, alt vernähtem Band in der korrekten, 36 mm breiten Ausführung, dieses jedoch wahrscheinlich aus einer etwas späteren Webung stammend.

Das Eiserne Kreuz wurde durch König Friedrich Wilhelm III. am 10. März 1813 in drei Klassen – Eisernes Kreuz II. Klasse, Eisernes Kreuz I. Klasse, Großkreuz des Eisernen Kreuzes – als Kriegs-Ehrenzeichen für „Verdienst, welches in dem jetzt ausbrechenden Kriege entweder im wirklichen Kampf mit dem Feinde, oder außerdem, im Felde oder daheim, jedoch in Beziehung auf diesen großen Kampf um Freiheit und Selbständigkeit erworben wird“, gestiftet. Die Einteilung der Klassen nebst ihrer Trageweise scheint hierbei an die damaligen Stufen der Französischen Ehrenlegion angelehnt. Wie bei dieser sollten, nach dem ausdrücklichen Willen des Königs, die beiden unteren Stufen ohne Ansehen von Person und Herkunft an jeden Mann verliehen werden, der sich dessen als würdig erwies. Bislang kaum beachtet wurde der Umstand, dass bereits aus der Stiftungsurkunde hervorgeht, dass „beide Klassen des Eisernen Kreuzes als ein ganz gleiches in Silber gefasstes schwarzes Kreuz von Gusseisen“ bestehen, die am Bande im Knopfloch getragen(!) werden sollen. Was gemeinhin als „Eisernes Kreuz I. Klasse“ bezeichnet wird, ist bei der Stiftung 1813 lediglich eine Zusatzdekoration, die „die der zweiten Klasse sonst ganz gleiche der ersten Klasse kenntlich machen“ solle.

Literatur: Wernitz, Frank. Das Eiserne Kreuz 1813 – 1870 – 1914. Geschichte und Bedeutung einer Auszeichnung. Wien 2013. Vgl. Band 1, S. 49–227, v. a. S. 151 und Band 2, S. 11–38.

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