Königreich Preußen, Verwundetenabzeichen für das Heer, die Luftstreitkräfte und die Schutztruppen in mattweiß, verliehen 1918 bis 1924 und 1936 bis wohl 1945.
Luxuriöse, mit knapp 50 mm Höhe übergroße Zweitfertigung in durchbrochener Ausführung. Silber hohlgeprägt und patiniert, rückseitig Nadelsystem mit flacher, bauchiger Nadel, diese mit Herstellerpunzierung „GODET / BERLIN“ der Hofjuweliere J. Godet & Sohn, Berlin, daneben Feingehaltsangabe „800“.
Gute, lediglich leicht getragene und unbeschädigte Erhaltung, mit einer feinen Silberpatina.
Das „Abzeichen für Verwundete“ wurde am 3. März 1918 durch König Wilhelm II. als besondere Anerkennung für Soldaten gestiftet, die „für das Vaterland geblutet haben oder im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren haben“. Mit Erlass vom 11. März wurde es für die bayerische Armee übernommen, durch AKO vom 8. Juli auf die Kolonialtruppen erweitert. Für Württemberg und Sachsen erfolgte die Übernahme formlos. Ursprünglich wurde es in schwarz bei ein- und zweimaliger, in mattweiß bei drei- und viermaliger sowie in mattgelb bei zumindest fünfmaliger Verwundung verliehen. Seit 30. Januar 1936 zählte nicht mehr nur die Anzahl, sondern auch die Schwere der Verwundung, womit das mattweiße und das mattgelbe Abzeichen auch bei weniger, aber dafür umso schwereren Verwundungen verliehen werden konnte. Bei Abzeichen, die „durchbrochen“ gearbeitet sind, handelt es sich grundsätzlich um auf private Kosten beschaffte Exemplare.
Literatur: Hinze, Dietmar. Das preußische Verwundetenabzeichen von 1918. Anmerkungen zu seiner Stiftung vor 100 Jahren. In: Orden und Ehrenzeichen. Das Magazin für Freude der Phaleristik. Heft 114 vom April 2018. S. 62–80.