Sachsen-Weimar, Hausorden der Wachsamkeit oder vom Weißen Falken, Komturkreuz, Ausgabe für Zivilpersonen

Großherzogtum Sachsen, Großherzoglich Sächsischer Hausorden der Wachsamkeit oder vom Weißen Falken, Komturkreuz II. Klasse, verliehen 1815 bis (nach) 1918, bzw. bis 1840 als einklassiges „Komturkreuz“.

Ausgabe für Zivilpersonen mutmaßlich aus Fertigung der Firma Th. Müller, Weimar, wohl noch aus den 1890er-Jahren. Gold, mehrteilig gefertigt, teils transluzid grün, rot und blau sowie opak weiß emailliert. Die beweglich angebrachte Krone nebst ihrer Aufhängung feinst nachgestichelt. Von den „nichtfürstlichen“ Großkreuzkleinoden unterscheidet sich das Komturkreuz in erster Linie durch die Trageweise, und nicht notwendigerweise durch die Abmessungen.

Die weiße Emaille des Falkens mit mehreren unbedeutenden, kaum störenden Bestoßungen. Hiervon abgesehen gute, leicht getragene Erhaltung. An über 50 cm langem, sehr schön konfektioniertem Halsband, dieses nur leicht getragen.

Ex Andreas Thies eK, Kirchheim unter Teck, 62. Auktion vom 15. Juli 2017.

Der Hausorden der Wachsamkeit oder vom Weißen Falken wurde am 18. Oktober 1815 durch Großherzog Karl August von Sachsen-Weimar-Eisenach als dreiklassiger allgemeiner Verdienstorden unter Erneuerung eines älteren, bereits 1732 gestifteten einklassigen Ordens gestiftet. Verschiedene Erweiterungen und Veränderungen erfolgten 1840, 1870, 1878, 1892, 1902, 1909 und 1915. Genaue Verleihungszahlen scheinen nicht bekannt zu sein; das Komturkreuz ist jedoch keinesfalls häufig.

Literatur: Herfurth, Dietrich, Klauss, Jochen und Klee, Jürgen. Im Zeichen des Weißen Falken. Sachsen-Weimar-Eisenach im Lichte seiner Orden und Ehrenzeichen. Berlin 2012. Vgl. S. 86–185.

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