Sächsische Herzogtümer, Sachsen-Ernestinischer Hausorden (2. Modell), Komturkreuz

Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und -Gotha und Sachsen-Meiningen, Sachsen-Ernestinischer Hausorden, Komturkreuz II. Klasse, verliehen 1833 bis (nach) 1918.

Exemplar des zweiten, angeblich ab 1864 verliehenen Modells, ohne aufgelegten Buchstaben auf dem oberen Kreuzarm, in einer Fertigung aus der Zeit um etwa 1900. Gold, mehrfarbig gearbeitet und emailliert, die Krone, Kronenbänder und Löwen feinst nachgearbeitet.

Die grüne Emaille der Medaillonringe mit mehreren, kaum vermeidbaren Abplatzungen. Abgesehen hiervon befindet sich das Kreuz in einer prächtigen, nur wenig getragenen Erhaltung. An etwa 30 cm langem, unkonfektioniertem Halsbandabschnitt.

Der Herzoglich Sachsen-Ernestinische Hausorden wurde am 25. Dezember 1833 von den Herzögen Friedrich von Sachsen-Altenburg, Ernst I. von Sachsen-Coburg und -Gotha und Bernhard II. Erich Freund von Sachsen-Meiningen als gemeinsamer Orden der Herzogtümer in ursprünglich vier Klassen gestiftet. Während sich bei den Kreuzen lediglich diejenigen des ersten Modells durch ein auf dem oberen Kreuzarm aufgelegtes Monogramm des Stifters dem verleihenden Herzogtum zuordnen lassen, zeigen die Verdienstmedaillen, die in Silber und Gold verliehen wurden, das Portrat des jeweiligen Herrschers. Als staatliche Auszeichnung erlosch der Orden mit dem Ende der Monarchie 1918. Seitdem wurde (und wird) er als privater Hausorden auch weiterhin verliehen bzw. getragen.

Literatur: Klingbeil, Karsten. Orden 1700–2000. Band 2: Hohenzollern–Sächsische Herzogtümer. Bergisch Gladbach 2011. Vgl. S. 272–302.

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