Bayern, Haus-Ritter-Orden vom heiligen Hubertus, Bruststern, gestickte Ausführung, von Vogel und Alckens

Kurfürstentum und Königreich Bayern, Königlich Bayerischer Haus-Ritter-Orden vom heiligen Hubertus, verliehen 1708 bzw. 1744 bis (nach) 1918.

Bruststern der Ordensritter in gestickter Ausführung, wie er bis zum Ende des 19. Jahrhundert probemäßig üblich war, in mit einem Durchmesser von etwa 7,5 cm kleineren Abmessungen, möglicherweise für einen jugendlichen Prinzen. Silber- und Goldfadenstickerei, Hintergrund des Medaillons in rotem Samt. Rückseitig aufgeklebte Papierabdeckung mit dem gedrucktem Herstelleretikett von „H. Vogel / et Alckens / kgl. Hofsticker / in München, / Ottostrasse / No. 8.“, die Angaben in sechs Zeilen. Klenau bildet ein sehr ähnliches, jedoch größeres Exemplar derselben Fertigung ab und datiert dieses in das zweite Viertel des 19. Jahrhunderts.

Altersgemäß gute, leicht getragene Erhaltung, die Befestigungsschlaufen überwiegend noch vorhanden, die Kügelchen jedoch meist etwas eingedellt. Der Stern außerdem insgesamt merklich, aber gleichmäßig gedunkelt.

Ex Andreas Thies e. K., Kirchheim unter Teck, 76. Auktion vom 10. Dezember 2022.

Der Haus-Ritter-Orden vom heiligen Hubertus greift auf eine Stiftung von 1444 zurück und wurde 1708 durch Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz (genannt „Jan Wellem“) erneuert. Kurfürst Carl Theodor bestätigte den Orden 1744 und erweiterte dessen Statuten, wodurch er ein pfälzischer Orden wurde. Als solcher kam er 1777, in Folge des bayerisch-pfälzischen Erbfalls, nach Alt-Bayern. Kurfürst Maximilian IV. Joseph bestätigte den Orden durch neue Statuten vom 30. März 1800 für das Kurfürstentum, und erhob ihn mit Datum vom 19. Mai 1808 schließlich zum „ersten“ Orden des Königreiches Bayern. Bis zum Ende der Monarchie in Bayern wurde er hauptsächlich an deutsche wie auch europäische Souveräne, Angehörige souveräner Häuser und des Hochadels verliehen. Sonstige hohe bzw. höchste Würdenträger außerhalb waren die Ausnahme; statutengemäß waren lediglich zwölf Träger aus dem Grafen- und Freiherrenstande, während „die Zahl der Fürsten“ nicht begrenzt wurde. Als Hausorden blieb er von der Abschaffung der Monarchie unbeschadet und wird bis in die Gegenwart durch den jeweiligen Chef des königlichen Hauses Bayern verliehen. Die niederfränkische Ordensdevise „In traw vast“ bedeutet „In Treue fest“.

Literatur: Graf Klenau, Arnhard. Orden in Deutschland und Österreich. Band II: Deutsche Staaten (1806–1918). Teil I: Anhalt–Hannover. Offenbach 2008. S. 78–89.

Artikelnummer:
5801

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