Deutsches Reich, Schlesisches Bewährungsabzeichen „Schlesischer Adler“, 2. Stufe, verliehen 1919 bis 1921.
Höherwertige, auf eigene Kosten beschaffte Fertigung in emaillierter Ausführung. Buntmetall massiv geprägt, matt versilbert und schwarz emailliert, der Halbmond und das Bandeau separat gefertigt, poliert und aufgelötet. An mitgeprägter, gelochter Parallelöse, durch diese ein kleines, buntmetallenes Verbindungsringchen mit einem ebensolchen kleinen Sprungring.
Gute bis sehr gute, wenig getragene und an der Emaille scheinbar vollkommen unbeschädigte Erhaltung, lediglich die Versilberung stellenweise etwas berieben und fleckig. An etwa 15 cm langem Band.
In dieser ansprechenden Fertigung und guten Erhaltung nicht mehr häufig zu finden!
Das „Schlesische Bewährungsabzeichen“ wurde am 16. Juni 1919 durch das General-Kommando des VI. Armeekorps gestiftet. Es war bestimmt für die Angehörigen der diesem unterstellten Grenzschutzformationen, und zwar in der I. Stufe nach sechsmonatiger, in der II. Stufe nach dreimonatiger Grenzschutzzeit. Zivilisten sollten grundsätzlich nur die II. Stufe erhalten können, einige Ausnahmen kommen vor. In der Ausgabe ohne Eichenlaub oder Schwerter wurde es – neben dem „Baltenkreuz“ – als einzige Freikorpsauszeichnung am 16. Mai 1933 staatlich anerkannt, weswegen spätere Fertigungen zu Ersatzzwecken, selbst aus bundesrepublikanischer Zeit, recht häufig vorkommen.
Literatur: Hesse Edler von Hessenthal, Waldemar, und Schreiber, Georg. Die tragbaren Ehrenzeichen des Deutschen Reiches einschließlich der vormals selbständigen deutschen Staaten sowie des Kaisertums und des Bundesstaates Österreich, der Freien Stadt Danzig, des Großherzogtums Luxemburg, des Fürstentums Liechtenstein und der Ehrenzeichen der NSDAP. Berlin 1940. Vgl. S. 118.
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