Deutsches Reich, Ehrenkreuz für Witwen und Eltern, an Damenschleife

Deutsches Reich, Ehrenkreuz für die Witwen und Eltern gefallener, an den Folgen von Verwundung oder in Gefangenschaft verstorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer, verliehen 1934 bis 1944 oder 1945.

Stahl einteilig geprägt und schwarz lackiert, an mitgeprägter, gerillter Ringöse, durch diese ein offener Bandring. Rückseitig mit erhaben mitgeprägte Herstellerkennzeichnung „B 11“. Garniert an einer Damenschleife, und somit von einer Gefallenenmutter oder -witwe, und nicht von einem Gefallenenvater getragen. Rückseitig mit vernähter Tragenadel.

Sowohl das Kreuz als auch das Band in guter, kaum getragener und unbeschädigter Erhaltung.

Das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern wurde durch eine Verordnung den Reichspräsidenten von Hindenburg vom 3. Juni 1934, zugleich mit dem Ehrenkreuz für Frontkämpfer und dem Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer, „zur Erinnerung an die unvergänglichen Leistungen des deutschen Volkes im Weltkriege“ gestiftet. Wie auch der „Tag von Potsdam“ reiht sich die Stiftung in die Bemühungen der Faschisten ein, den „alten Konservativismus“ auszusöhnen. Entgegen regelmäßiger Falschbenennung in der Sammlerschaft wurde das „Hinterbliebenen-Ehrenkreuz“ zu keinem Zeitpunkt an die Waisen der gefallenen Soldaten verliehen.

Literatur: Hesse Edler von Hessenthal, Waldemar, und Schreiber, Georg. Die tragbaren Ehrenzeichen des Deutschen Reiches einschließlich der vormals selbständigen deutschen Staaten sowie des Kaisertums und des Bundesstaates Österreich, der Freien Stadt Danzig, des Großherzogtums Luxemburg, des Fürstentums Liechtenstein und der Ehrenzeichen der NSDAP. Berlin 1940. Vgl. S. 120/121.

Artikelnummer:
5455

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