Deutsches Reich, Abzeichen für Fliegerschützen, verliehen 1936 bis 1945.
Ausgabe mit Blitzbündel in einer späten Fertigung durch die Firma F. W. Assmann & Söhne, Lüdenscheid. Kriegsmetall, der Adler aufgenietet. Der Kranz versilbert, der Adler patiniert. Rückseitig aufgelötet buntmetallenes Nadelsystem und eingeschlagenes (?) Herstellerlogo „A“ in Form des sog. „Assmännchens“.
Das Abzeichen in merklich getragener Erhaltung, das Finish, d. h. die Versilberung und die Patinierung beinahe vollständig vergangen und bloß noch in Resten zu erahnen.
Das Abzeichen für Fliegerschützen wurde am 26. März 1936 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet und konnte an Angehörige der Luftwaffe, in der Regel Bordfunker, Bordmechaniker und Bordschützen, verliehen werden. Voraussetzung war der Erwerb eines gültigen Luftwaffenscheins mit Bordschützenausbildung. War diese Voraussetzung nicht erfüllt, konnte die Auszeichnung ab 1942 auch ohne Blitzbündel und ab 1944 mit geschwärztem Kranz verliehen werden, wenn sich der genannte Personenkreis auf mindestens zehn Feind- bzw. Frontflügen bewährt hatte. Eine frühere Verleihung war im Verwundungsfall möglich.
Literatur: Klietmann, Kurt-Gerhard. Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936–1945. Eine Dokumentation ziviler und militärischer Verdienst- und Ehrenzeichen. 2. Auflage, Stuttgart 1982. Vgl. S. 182–184.
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