Großherzogtum Hessen, Allgemeines Ehrenzeichen, verliehen frühestens 1843 oder zumindest 1846 bis 1918, bzw. bis 1849 als „allgemeines Civil-Ehrenzeichen“.
Ausgabe mit der Inschrift Für Tapferkeit des ab 1894 verliehenen vierten Modells mit dem Portrait Ernst Ludwigs. Mutmaßlich spätere, private Bedarfsprägung („Schnallenstück“). Wohl Silber geprägt, an angelöteter Ringöse mit offenem Bandring.
Gute, nur leicht getragene und unbeschädigte Erhaltung. An modernem (!) Bandstück.
Ex Hermann Historica oHG, München, 66. Auktion, 6. Mai 2013.
Das Allgemeine Ehrenzeichen wurde durch Großherzog Ludwig II. als „allgemeines Civil-Ehrenzeichen“ am 25. September 1843 „zur Belohnung und Anerkennung ausgezeichneter staatsbürgerlicher Verdienste, namentlich rühmlicher Handlungen und außerordentlicher verdienstlicher Leistungen“ als erstes explizit ziviles Ehrenzeichen des Großherzogtums gestiftet. Entgegen der bisherigen Darstellung wurde die Medaille bereits unter Ludwig II. zumindest im Jahre 1846 zweimal in Silber verliehen. Die Rückseiteninschrift war dem jeweiligen Verleihungsanlass angepasst. Großherzog Ludwig III. ersetzte die ältere Stiftung mit am 14. November 1849 erlassenen, weitgehend unveränderten Statuten. Von nun an konnte die Auszeichnung auch an Militärs verliehen werden. Das Allgemeine Ehrenzeichen wurde, der Intention seiner Stiftung folgend, zu einer hessischen „Allerweltsauszeichnung“ für Personen ohne besonderen Rang; so gab es bereits unter Ludwig III. insgesamt neun verschiedene Rückseiteninschriften.
Literatur: Adler, Lars. Das „allgemeine Civil-Ehrenzeichen“ von 1843 als Vorläufer des großherzoglich hessischen Allgemeinen Ehrenzeichens. In: Orden und Ehrenzeichen. Das Magazin für Freude der Phaleristik. Heft 126 vom April 2020. S. 92–96.
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