Herzogtümer Anhalt-Köthen, Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg, Herzoglich Anhaltischer Gesamthausorden Albrecht des Bären bzw., seit 1863, Herzogtum Anhalt, Herzoglich Anhaltischer Hausorden Albrecht des Bären, Ritterzeichen I. Klasse, verliehen 1837 bis 1918, bzw. bis 1854 als einklassiges „Ritterzeichen“.
Bronze einteilig geprägt und vergoldet, an angelöteter Parallelöse mit offenem Bandring, verbunden durch ein kleineres Ringchen. Aufgrund der Schreibweise „FÜRCHTE“ wohl Exemplar des späten 19. Jahrhunderts. Insgesamt erfolgten in dieser Klasse etwa 1700 Verleihungen. Wegen der Wiederverleihung remittierter Ordenszeichen ist von einer geringeren Anzahl hergestellter Stücke auszugehen.
Gute, nur leicht getragene Erhaltung, lediglich etwas fleckig patiniert, außerdem mit alten Putzmittelresten in den Vertiefungen. Die abgebildete wohl französische Tragenadel fehlt, nachdem sie durch einen Kunden entfernt wurde! An etwa 12 cm langem, alt vernähtem Band.
Der Hausorden Albrechts des Bären wurde am 18. November 1836 durch die Herzöge Heinrich von Anhalt-Köthen, Alexander-Carl von Anhalt-Bernburg und Leopold Friedrich von Anhalt-Dessau als gemeinsamer Hausorden in ursprünglich drei Klassen nebst affilliierter Verdienstmedaille gestiftet, die sukzessive erweitert und um Attribute ergänzt wurden. Mit dem Ende der Monarchie im Jahr 1918 ging er als staatliche Auszeichnung unter und wurde seitdem nur noch von der Familie der Prinzen von Anhalt getragen, die ihn zwischenzeitlich auch wieder an verdiente (Mit-) Bürger verleihen.
Literatur: Scharfenberg, Gerd. Die Orden und Ehrenzeichen der Anhaltischen Staaten 1811–1935. Offenbach am Main 1999. Vgl. S. 80 u. 94/95.
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