Königreich Preußen, Hochzeitsphoto eines adeligen Herren und seiner Gattin.
Er trägt am Hals das Kreuz der Rechtsritter der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, dazu an der Brust das leinene Professkreuz. Desweiteren trägt er ein Miniaturkettchen mit etwa sechs Auszeichnungen, zumindest teilweise aus den Einigungskriegen.
Aufgenommen bei E. Dietrich in Oberglogau, wohl um 1900. Rückseitig unleserliche Reste einer Bleistiftbeschriftung, mutmaßlich mit den Namen der Dargestellten.
Altersgemäß angemessene Erhaltung, lediglich stellenweise etwas bestoßen.
Nachdem die Ballei Brandenburg des Johanniterordens durch König Friedrich Wilhelm III. mit Edikt vom 30. Oktober 1810 und Urkunde vom 23. Januar 1811 aufgehoben und ihre Besitzungen im Zuge der Säkularisation eingezogen wurden und derselbe am 23. Mai 1812 als Auszeichnung für ehrenvolle Dienstleistung, als Beweis königlicher Gnade und zur Erinnerung an die aufgelöste Ballei Brandenburg den „Königlich Preußischen St.-Johanniterorden“ stiftete, stellte Friedrich Wilhelm IV. durch Kabinettsorder vom 15. Oktober 1852 die Balley formell wieder her, freilich ohne Einsetzung in ihre vorigen Besitztümer. Als solche überlebte sie das Ende der Monarchie im November 1918 und besteht – mit gewissen Einschränkungen unter dem Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit – bis zum heutigen Tag fort.
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