Königreich und Freistaat Preußen, Rettungsmedaille am Bande, verliehen 1833 bis 1918 und 1925 bis 1934, bzw. bis 1837 als „Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Gefahr“.
Miniatur, etwa 16 mm, des ersten, königlichen Modells. Buntmetall geprägt und versilbert, an angelöteter Parallelöse. An Einzel-Knopfloch-Dekoration mit konfektionierter Bandschleife, der Knopf selbst matt vergoldet und ohne eine Herstellerangabe.
Die Versilberung der Medaille sowie die Vergoldung des Knopfes verputzt bzw. berieben, letzterer außerdem etwas zerdellt. Hiervon abgesehen gute, leicht getragene Erhaltung.
Die Rettungsmedaille am Bande wurde durch König Friedrich Wilhelm III. am 1. Februar 1833 als „Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Gefahr“ gestiftet. Die bereits seit 1802 bestehende größere, nichttragbare Medaille wurde als niedrigere Stufe beibehalten und erhielt den Namen „Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr“. Als „dritte Klasse“ kam durch Verfügung vom 25. Februar 1837 zusätzlich die öffentliche Belobigung oder eine Geldprämie hinzu. Die Medaille am Bande war das angesehenste zivile Ehrenzeichen des Königreiches Preußen und rangierte dementsprechend an der Ordensschnalle noch vor den (friedensmäßig verliehenen) Orden. Bei der tragbaren, königlichen Medaille lassen sich insgesamt vier verschiedene offizielle Prägungen unterscheiden; hinzu kommt eine „kaum zu übersehende Variantenfülle“ von Bedarfsnachprägungen, also „Schnallenstücken“, privater Firmen.
Literatur: Tewes, Lothar. Die preußischen Rettungs- und Erinnerungsmedaillen 1833–1918. In: Numismatischer Arbeitskreis Brandenburg-Preußen (Hrsg.): Numismatisches Heft 2 (1995), S. 85–101.
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