Königreich und Freistaat Preußen, Rettungsmedaille am Bande, verliehen 1833 bis 1918 und 1925 bis 1934, bzw. bis 1837 als „Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Gefahr“.
Zeitgenössisches, wohl recht frühes, nicht-probemäßiges Zweitstück des ersten, königlichen Modells. Silber geprägt, an angelöteter Ringöse mit kleinem, offenem Bandring. Es handelt sich hierbei um eine künstlerisch wie handwerklich ungewöhnlich hochwertige Fertigung, die bei oberflächlicher Betrachtung mit einer der offiziellen Prägungen verwechselt werden kann.
Merklich getragene bzw. verputzte Erhaltung, die erhabenen Stellen des Reliefs berieben. Ohne größere Randfehler, und mit einer sehr hübschen, kräftigen Patina. Ohne Band.
Ex Bene Merenti, Kornwestheim, 14. Auktion vom 25. März 2017.
Die Rettungsmedaille am Bande wurde durch König Friedrich Wilhelm III. am 1. Februar 1833 als „Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Gefahr“ gestiftet. Die bereits seit 1802 bestehende größere, nichttragbare Medaille wurde als niedrigere Stufe beibehalten und erhielt den Namen „Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr“. Als „dritte Klasse“ kam durch Verfügung vom 25. Februar 1837 zusätzlich die öffentliche Belobigung oder eine Geldprämie hinzu. Die Medaille am Bande war das angesehenste zivile Ehrenzeichen des Königreiches Preußen und rangierte dementsprechend an der Ordensschnalle noch vor den (friedensmäßig verliehenen) Orden. Bei der tragbaren, königlichen Medaille lassen sich insgesamt vier verschiedene offizielle Prägungen unterscheiden; hinzu kommt eine „kaum zu übersehende Variantenfülle“ von Bedarfsnachprägungen, also „Schnallenstücken“, privater Firmen.
Literatur: Tewes, Lothar. Die preußischen Rettungs- und Erinnerungsmedaillen 1833–1918. In: Numismatischer Arbeitskreis Brandenburg-Preußen (Hrsg.): Numismatisches Heft 2 (1995), S. 85–101.
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