Königreich und Freistaat Preußen, Rettungsmedaille am Bande, verliehen 1833 bis 1918 und 1925 bis 1934, bzw. bis 1837 als „Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Gefahr“.
Wohl zeitgenössische, nichtprobemäßige Zweitfertigung des ersten, königlichen Modells. Silber geprägt, an angelöteter, geschlossener Ringöse mit einem offenem Bandring.
Ordentliche, doch merklich getragene Erhaltung mit kleineren Macken und Randfehlern sowie einer kräftigen, insgesamt eher unregelmäßigen Patina. Ohne Band.
Die Rettungsmedaille am Bande wurde durch König Friedrich Wilhelm III. am 1. Februar 1833 als „Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Gefahr“ gestiftet. Die bereits seit 1802 bestehende größere, nichttragbare Medaille wurde als niedrigere Stufe beibehalten und erhielt den Namen „Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr“. Als „dritte Klasse“ kam durch Verfügung vom 25. Februar 1837 zusätzlich die öffentliche Belobigung oder eine Geldprämie hinzu. Die Medaille am Bande war das angesehenste zivile Ehrenzeichen des Königreiches Preußen und rangierte dementsprechend an der Ordensschnalle noch vor den (friedensmäßig verliehenen) Orden. Bei der tragbaren, königlichen Medaille lassen sich insgesamt vier verschiedene offizielle Prägungen unterscheiden; hinzu kommt eine „kaum zu übersehende Variantenfülle“ von Bedarfsnachprägungen, also „Schnallenstücken“, privater Firmen.
Literatur: Tewes, Lothar. Die preußischen Rettungs- und Erinnerungsmedaillen 1833–1918. In: Numismatischer Arbeitskreis Brandenburg-Preußen (Hrsg.): Numismatisches Heft 2 (1995), S. 85–101.
Der Artikel unterliegt der Differenzbesteuerung.
Preis exklusive Versand.