Deutsches Reich, Flieger-Erinnerungsabzeichen, verliehen wohl 1914 bis 1920.
Exemplar aus der Fertigung für die Abwicklungen von 1919/20. Buntmetall hohlgeprägt, versilbert und verbödet, rückseitig mit zwei Lüftungslöchern. An angelöteten Nadelsystem mit dünner, runder Tragenadel. Ohne eine ersichtliche Herstellermarkierung handelt es sich um eine typische Fertigung der Firma C. E. Juncker, Berlin. Von Baldes wird diese Variante als „3. Typ“ bezeichnet, in Abgrenzung zu früheren, echt silbernen und markierten Stücken.
Ordentliche, getragene und prinzipiell unbeschädigte Erhaltung, die Versilberung jedoch auf der Vorderseite merklich berieben bzw. verputzt, rückseitig aber noch weitgehend erhalten.
Dazu Expertise des Militaria-Archives Carsten Baldes e. K., Neu-Ulm, vom November 2022.
Das Flieger-Erinnerungsabzeichen wurde durch Kaiser Wilhelm II. am 27. Januar 1914 „als Ersatz für das abgelegte Abzeichen für Flugzeugführer oder für Beobachtungsoffiziere“ als ein „in dauerndem Besitz zu belassenes Erinnerungsabzeichen“ gestiftet für „solche Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, deren Verwendung im Mobilmachungsfall für den Fliegerdienst nicht mehr in Aussicht genommen ist“. Verliehen wurde es durch die General-Inspektion des Militär-Flugzeugwesens unter Ausstellung eines Besitzzeugnisses. Der weit größere Teil der Verleihungen erfolgte erst nach Ende des Weltkrieges.
Literatur: Baldes, Carsten. Abzeichen und Ehrenpreise der Fliegertruppe von 1913 bis 1920. Neu-Ulm 2012. Vgl. S. 273–296.
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