Deutsches Reich, Verwundetenabzeichen für die Marine in schwarz, verliehen 1918 bis 1924 und 1936 bis wohl 1945.
Spätere Zweitfertigung mutmaßlich der Firma Steinhauer & Lück, Lüdenscheid. Wohl Messingblech hohlgeprägt und schwarz lackiert, an einem ebensolchem, angelötetem Nadelsystem mit einer dünnen Rundnadel. Ohne eine Herstellerkennzeichnung.
Gute bis sehr gute, wohl ungetragene Erhaltung, die Lackierung beinahe makellos erhalten.
Authentische Abzeichen, auch aus späterer Fertigung, sind grundsätzlich selten zu finden!
Nachdem der preußische König Wilhelm II. bereits am 3. März 1918 das „Abzeichen für Verwundete“ als besondere Anerkennung für Soldaten, die „für das Vaterland geblutet haben oder im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren haben“ gestiftet hatte, wurde es durch denselben, aber in seiner Funktion als Deutscher Kaiser, durch AKO am 24. Juni 1918 in einer besonderen Form für die Marine eingeführt. Ursprünglich wurde es in schwarz bei ein- und zweimaliger, in mattweiß bei drei- und viermaliger sowie in mattgelb bei zumindest fünfmaliger Verwundung verliehen. Seit 30. Januar 1936 zählte nicht mehr nur die Anzahl, sondern auch die Schwere der Verwundung, womit das mattweiße und das mattgelbe Abzeichen auch bei weniger, aber dafür umso schwereren Verwundungen verliehen werden konnte. Bei Abzeichen, die „durchbrochen“ gearbeitet sind, handelt es sich grundsätzlich um auf private Kosten beschaffte Exemplare.
Literatur: Hesse Edler von Hessenthal, Waldemar, und Schreiber, Georg. Die tragbaren Ehrenzeichen des Deutschen Reiches einschließlich der vormals selbständigen deutschen Staaten sowie des Kaisertums und des Bundesstaates Österreich, der Freien Stadt Danzig, des Großherzogtums Luxemburg, des Fürstentums Liechtenstein und der Ehrenzeichen der NSDAP. Berlin 1940. Vgl. S. 116.
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